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EU-VERORDNUNG 1069/2009 - WAS TUN BEI EINER SEUCHE?

EU-Verordnung 1069/2009 - Was tun bei einer seuche?

In der modernen Nutztierhaltung rückt die Biosicherheit zunehmend in den Fokus, da sie eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern spielt. Die ordnungsgemäße Handhabung und Entsorgung verendeter Tiere stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Dieser Blogartikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des Managements verendeter Tiere und die damit verbundenen rechtlichen, operativen und gesundheitlichen Überlegungen.

Biosicherheit und rechtliche Verantwortung

Die rechtliche Verantwortung der Tierhalter ist im § 3 TierGesG klar definiert: Sie sind nicht nur für die Gesundheit ihrer Tiere verantwortlich, sondern müssen auch proaktive Maßnahmen ergreifen, um diese vor übertragbaren Seuchen zu schützen. Dies umfasst eine Vielzahl von Praktiken, von der Überwachung der Tiergesundheit bis hin zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Kadavern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Biosicherheit.

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Rechtlicher Rahmen und Einhaltung

Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist nicht nur eine Frage der Betriebshygiene und Seuchenprävention, sondern auch eine streng regulierte rechtliche Anforderung. In der Europäischen Union werden diese Vorgaben durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 geregelt, die klare Anweisungen für die Handhabung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung von Tierkadavern vorgibt. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Tiergesundheit sowie der öffentlichen Gesundheit und Umwelt.

Die ordnungsgemäße Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist nicht nur eine Frage der Betriebshygiene und Seuchenprävention, sondern auch eine streng regulierte rechtliche Anforderung. In der Europäischen Union werden diese Vorgaben durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 geregelt, die klare Anweisungen für die Handhabung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung von Tierkadavern vorgibt. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Tiergesundheit sowie der öffentlichen Gesundheit und Umwelt.

In Deutschland wird diese EU-Verordnung durch das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) sowie die zugehörigen Verordnungen konkretisiert und ergänzt. Diese Gesetze legen die Sorgfaltspflichten der Tierhalter fest und definieren die Verantwortlichkeiten der Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte (VTN).

 

Plichten der Tierhalter

Tierhalter tragen eine große Verantwortung, wenn es um die Handhabung und Entsorgung von verendeten Tieren geht. Laut § 3 des Tiergesundheitsgesetzes müssen sie sicherstellen, dass ihre Tiere vor übertragbaren Krankheiten geschützt sind. Dies beinhaltet die Pflicht, tote Tiere unverzüglich zu entfernen und für deren sichere und gesetzeskonforme Entsorgung zu sorgen. Die §§ 7, 8 und 10 des TierNebG präzisieren diese Anforderungen weiter, indem sie die unverzügliche Entfernung verendeter Tiere aus den Ställen und die Übergabe an einen zuständigen VTN vorschreiben.

 

Verantwortlichkeiten der Verarbeitungsbetriebe

Die Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte haben ebenfalls spezifische Pflichten. Sie müssen das andienungspflichtige Material, zu dem auch Tierkadaver gehören, gemäß den §§ 3 und 8 des TierNebG am jeweils zugewiesenen Standort beseitigen. Dies umfasst die gesamte Kette der Entsorgung: von der Abholung über das Sammeln, Kennzeichnen, Befördern, Lagern bis hin zur Behandlung und endgültigen Verwertung oder Beseitigung der Kadaver. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Biosicherheit zu gewährleisten und eine Kreuzkontamination zu vermeiden.

 

Kreuzkontaminationen bei Tierseuchen

Ein zentrales Anliegen der gesetzlichen Regelungen ist die Verhinderung von Kreuzkontaminationen, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Kadavern entstehen können. Kreuzkontaminationen können die schnelle Ausbreitung von Krankheiten begünstigen und dadurch nicht nur einzelne Betriebe, sondern ganze Tierpopulationen gefährden. Die strengen Vorschriften für die Handhabung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte dienen somit der Eindämmung von Tierseuchen und schützen die Tiergesundheit sowie die öffentliche Gesundheit.

Maßnahmen bei Seuchenausbruch und Kreuzkontamination

Isolation und Quarantäne

Im Falle einer festgestellten oder vermuteten Seuche ist die sofortige Isolation der betroffenen Tiere eine kritische erste Maßnahme. Quarantäneanordnungen können für den gesamten Betrieb oder spezifische Bereiche innerhalb des Betriebes erlassen werden, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um den Kontakt zwischen infizierten und gesunden Tieren zu unterbinden und so die Übertragungskette zu durchbrechen.

 

Meldepflicht

Jeder Verdacht muss unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktion der Behörden, einschließlich der Durchführung von Untersuchungen zur Bestätigung des Seuchenausbruchs und der Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen.

 

Desinfektion und Hygienemaßnahmen 

Um Kreuzkontaminationen zu verhindern und die Ausbreitung von Krankheitserregern zu minimieren, sind strenge Hygienemaßnahmen und Desinfektionsprotokolle erforderlich. Alle Bereiche, Geräte und Transportmittel, die mit den infizierten Tieren oder ihrem Lebensraum in Kontakt gekommen sind, müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Risiko einer weiteren Verbreitung der Krankheitserreger zu verringern.

 

Umgang mit verendeten Tieren

Die korrekte Handhabung und Entsorgung von Kadavern ist ein weiterer wesentlicher Aspekt der Seuchenkontrolle. Verendete Tiere müssen umgehend und unter Einhaltung aller Biosicherheitsvorschriften entfernt werden, um eine Kreuzkontamination zu vermeiden. Die Lagerung und der Transport der Kadaver müssen so erfolgen, dass kein Kontakt mit lebenden Tieren oder der Außenwelt besteht. Wichtig ist dafür unter anderem eine gründliche und dokumentierte Reinigung der LKW-Laderäume.

 

Internationale Standards und Zusammenarbeit

Organisationen wie die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzen Richtlinien und Empfehlungen für die Überwachung, Prävention und Kontrolle von Tierseuchen. Die Einhaltung dieser internationalen Standards und die Zusammenarbeit auf globaler Ebene sind entscheidend für eine effektive Seuchenbekämpfung.

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