WHG-Flächen: Vorgaben, Gesetzeslage und Kosten im Überblick

WHG-Flächen: Vorgaben, Gesetzeslage und Kosten im Überblick

WHG-Flächen sind essenzielle Schutzbereiche, die Diese Flächen sind sehr wichtig in Bereichen, wo Chemikalien, Öle und andere gefährliche Flüssigkeiten verwendet werden. Dazu gehören Industrieanlagen und Tankstellen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend für den Umweltschutz und die Sicherheit von Mensch und Natur.
In unserem Blogartikel „WHG-Flächen: Vorgaben, Gesetzeslage und Kosten im Überblick“ geben wir Ihnen wichtige Informationen. Wir erklären die Gesetzeslage und die praktische Umsetzung. Sie außerdem können unseren Kostenrechner nutzen. Damit verstehen Sie die finanziellen Aspekte von WHG-Flächen besser. So können Sie effizient planen. Das hilft Ihnen, gute Entscheidungen zu treffen.

I. WHG-Flächen: Grundlagen und Definition

WHG-Flächen sind spezielle Bereiche, die gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehen sind. Diese Flächen müssen flüssigkeitsdicht sein und sind oft aus Materialien wie FD- oder FDE-Beton gefertigt. 
Sie finden sich in Industrieanlagen, Tankstellen und anderen Betrieben, die wassergefährdende Stoffe lagern oder verarbeiten. Die Hauptaufgabe von WHG-Flächen ist, das Eindringen dieser Stoffe in den Boden und das Grundwasser zu verhindern. So wird der Schutz der Umwelt sichergestellt.
Die Einhaltung der WHG-Vorschriften ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Umweltbehörden kontrolliert. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.
WHG-Flächen: Vorgaben, Gesetzeslage und Kosten im Überblick

II. Vorgaben für WHG-Flächen

Technische Anforderungen an WHG-Flächen:

– Verwendung spezieller flüssigkeitsdichter Materialien wie FD-Beton (flüssigkeitsdichter Beton) oder FDE-Beton (flüssigkeitsdichter Beton nach Eindringprüfung)
Fugenlose und chemikalienbeständige Oberfläche.
– Gefälle und Aufkantungen zur sicheren Rückhaltung ausgelaufener Stoffe.
– Spezielle Abdichtungsmaßnahmen für Durchdringungen wie Rohrleitungen oder Verankerungen.

Prüfungen und Überwachung VON WHG-FLÄCHEN

– Regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber.

– Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen durch externe Sachverständige einer anerkannten Sachverständigenorganisation.
– Detailprüfung nach WHG zusätzlich zu den Sichtkontrollen, insbesondere für Auffangwannen.

Dokumentation und Meldepflichten

– Detaillierte Dokumentation aller Prüfungen und Wartungsarbeiten.

– Unverzügliche Meldung relevanter Ereignisse oder Mängel an zuständige Behörden.

III. Gesetzeslage bei WHG-FLÄCHEN

Die rechtlichen Grundlagen für WHG-Flächen in Deutschland sind vielschichtig und umfassen verschiedene Ebenen der Gesetzgebung. An oberster Stelle steht das europäische Recht mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die den übergeordneten Rahmen vorgibt. Auf nationaler Ebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §62 und §63, das Kernstück der Regulierung. Ergänzend dazu erlassen die Bundesländer eigene Verordnungen, die spezifische regionale Aspekte berücksichtigen.

Wichtig ist auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie legt klare technische Anforderungen an WHG-Flächen fest. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen erhebliche Konsequenzen:

STRAFEN FÜR NICHTEINHALTUNG BEI WHG-FLÄCHEN

– Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen das WHG.

– Strafrechtliche Folgen: Mögliche Ermittlungen bei schwerwiegenden Verstößen.

– Umwelthaftung: Betreiber haften vollumfänglich für verursachte Umweltschäden, ohne Haftungshöchstgrenzen.

– Versicherungsschutz: Greift nur bei gesetzeskonformer Anlagenplanung und -betrieb.

– Sanierungskosten: Erhebliche Kosten für Boden- und Gewässersanierung können entstehen.

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb einer WHG-Fläche liegt beim Betreiber. Dieser muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Schulungen des Personals, Notfallpläne und Sicherheitsüberprüfungen sind wesentliche Bestandteile eines verantwortungsvollen Betriebs. Angesichts der hohen Kosten und rechtlichen Risiken müssen Betreiber von WHG-Flächen in Schutzmaßnahmen investieren. Sie sollten auch immer die neuesten technischen und gesetzlichen Anforderungen kennen.

WHG-Flächen: Vorgaben, Gesetzeslage und Kosten im Überblick

IV. Kosten im Zusammenhang mit WHG-Flächen

Die Investitionskosten liegen bei 550€ – 650€ pro m2. Dieser Preis umfasst alle Kostenpunkte.


Beispiel: Sie möchten eine Fläche von 20m x 5m (100m2) zu einer WHG-Fläche ausbauen. In diesem Fall entstehen Ihnen insgesamt Investitionskosten in Höhe von 55.000€ bis 65.000€, je nach Lage, Anbieter und sonstigen Umständen.

BAUKOSTENRECHNER FÜR WHG-FLÄCHEN

WEITERE KOSTEN

Die Kosten hören allerdings nicht nach der Fertigstellung auf. Auch laufende Kosten werden anfallen. Diese umfassen unter anderem:

 

– Betriebskosten:

Regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Schulungen des Personals sind notwendig, um den sicheren Betrieb der WHG-Fläche zu gewährleisten.
Hierbei sind auch die Kosten für die Dokumentation und Meldung von Ereignissen einzukalkulieren.

– Versicherungskosten:

Um sich vor finanziellen Risiken abzusichern, ist der Abschluss entsprechender Versicherungen ratsam. Diese können je nach Betriebsgröße und Risikoprofil variieren.

V. Wassergefährdende Stoffe und ihre Klassifizierung

Um die Bedeutung von WHG-Flächen zu verstehen, ist es wichtig, die Arten von wassergefährdenden Stoffen zu kennen. Auch ihre Klassifizierung spielt eine Rolle. In Deutschland werden Stoffe und Gemische nach ihrem Gefährdungspotenzial für Gewässer in sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:

– WGK 1: schwach wassergefährdend

– WGK 2: deutlich wassergefährdend

– WGK 3: stark wassergefährdend

WHG-Flächen: Vorgaben, Gesetzeslage und Kosten im Überblick

Es gibt auch die Kategorien „nicht wassergefährdend“ (nwg) und „allgemein wassergefährdend“ (awg). Diese gelten für Stoffe wie Gülle oder Silagesickersäfte. Diese Einstufung hilft dabei, angemessene Schutzmaßnahmen beim Umgang mit diesen Stoffen zu treffen. Hier sind einige konkrete Beispiele für wassergefährdende Stoffe, die auf WHG-Flächen gelagert oder verarbeitet werden könnten:

– WGK 1: Essigsäure, Natriumchlorid (Kochsalz), Ethanol, Seifenlauge, Biodiesel

– WGK 2: Heizöl, Toluol, Dichlormethan, Hydrauliköl

– WGK 3: Altöl, Tetrachlorkohlenstoff, Quecksilber und seine Verbindungen, bestimmte Pestizide

– awg: Gülle, Silagesickersäfte, Jauche

Die Einstufung basiert auf Eigenschaften wie Toxizität für Wasserorganismen, Bioakkumulation und Abbaubarkeit in der Umwelt.

Fazit: Nachhaltiger Umgang mit WHG-Flächen und KATMA CleanControl

Die Einhaltung der Regeln für WHG-Flächen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist auch wichtig für den Umweltschutz und die Sicherheit. Betreiber sollten die Gesetze gut kennen.

Sie müssen regelmäßige Schulungen machen. Außerdem sollten sie immer die neuesten Technologien nutzen, um ihre Verantwortung zu erfüllen.

Obwohl diese Investitionen Kosten verursachen, sind sie wichtig. Sie helfen, Schäden zu vermeiden und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nachhaltig zu gestalten.

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