KATMA CLEANCONTROL
ZUSÄTZLICH GELD MIT IHRER WHG-FLÄCHE VERDIENEN?
AN GUTEN STANDORTEN
– Verwendung spezieller flüssigkeitsdichter Materialien wie FD-Beton (flüssigkeitsdichter Beton) oder FDE-Beton (flüssigkeitsdichter Beton nach Eindringprüfung)
Fugenlose und chemikalienbeständige Oberfläche
– Gefälle und Aufkantungen zur sicheren Rückhaltung ausgelaufener Stoffe
– Spezielle Abdichtungsmaßnahmen für Durchdringungen wie Rohrleitungen oder Verankerungen
– Regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber
– Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen durch externe Sachverständige einer anerkannten Sachverständigenorganisation
– Detailprüfung nach WHG zusätzlich zu den Sichtkontrollen, insbesondere für Auffangwannen
– Detaillierte Dokumentation aller Prüfungen und Wartungsarbeiten
– Unverzügliche Meldung relevanter Ereignisse oder Mängel an zuständige Behörden
Die rechtlichen Grundlagen für WHG-Flächen in Deutschland sind vielschichtig und umfassen verschiedene Ebenen der Gesetzgebung. An oberster Stelle steht das europäische Recht mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die den übergeordneten Rahmen vorgibt. Auf nationaler Ebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §62 und §63, das Kernstück der Regulierung. Ergänzend dazu erlassen die Bundesländer eigene Verordnungen, die spezifische regionale Aspekte berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung ist zudem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die detaillierte technische Anforderungen an WHG-Flächen festlegt. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen erhebliche Konsequenzen:
– Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen das WHG.
– Strafrechtliche Folgen: Mögliche Ermittlungen bei schwerwiegenden Verstößen.
– Umwelthaftung: Betreiber haften vollumfänglich für verursachte Umweltschäden, ohne Haftungshöchstgrenzen.
– Versicherungsschutz: Greift nur bei gesetzeskonformer Anlagenplanung und -betrieb.
– Sanierungskosten: Erhebliche Kosten für Boden- und Gewässersanierung können entstehen.
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb einer WHG-Fläche liegt beim Betreiber. Dieser muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Schulungen des Personals, Notfallpläne und Sicherheitsüberprüfungen sind wesentliche Bestandteile eines verantwortungsvollen Betriebs. Angesichts der potenziell hohen Kosten und rechtlichen Risiken ist es für Betreiber von WHG-Flächen unerlässlich, in präventive Maßnahmen zu investieren und stets auf dem neuesten Stand der Technik und der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.
Die Investitionskosten liegen bei 550€ – 650€ pro m2. Dieser Preis umfasst alle Kostenpunkte.
Beispiel: Sie möchten eine Fläche von 20m x 5m (100m2) zu einer WHG-Fläche ausbauen. In diesem Fall entstehen Ihnen insgesamt Investitionskosten in Höhe von 55.000€ bis 65.000€, je nach Lage, Anbieter und sonstigen Umständen.
Die Kosten hören allerdings nicht nach der Fertigstellung auf. Auch laufende Kosten werden anfallen. Diese umfassen unter anderem:
– Betriebskosten:
Regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Schulungen des Personals sind notwendig, um den sicheren Betrieb der WHG-Fläche zu gewährleisten.
Hierbei sind auch die Kosten für die Dokumentation und Meldung von Ereignissen einzukalkulieren.
– Versicherungskosten:
Um sich vor finanziellen Risiken abzusichern, ist der Abschluss entsprechender Versicherungen ratsam. Diese können je nach Betriebsgröße und Risikoprofil variieren
Um die Bedeutung von WHG-Flächen besser zu verstehen, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von wassergefährdenden Stoffen und ihre Klassifizierung zu kennen. In Deutschland werden Stoffe und Gemische nach ihrem Gefährdungspotenzial für Gewässer in sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:
– WGK 1: schwach wassergefährdend
– WGK 2: deutlich wassergefährdend
– WGK 3: stark wassergefährdend
Zusätzlich gibt es noch die Kategorien „nicht wassergefährdend“ (nwg) und „allgemein wassergefährdend“ (awg) für bestimmte Stoffe wie Gülle oder Silagesickersäfte.Diese Einstufung hilft dabei, angemessene Schutzmaßnahmen beim Umgang mit diesen Stoffen zu treffen. Hier sind einige konkrete Beispiele für wassergefährdende Stoffe, die auf WHG-Flächen gelagert oder verarbeitet werden könnten:
– WGK 1: Essigsäure, Natriumchlorid (Kochsalz), Ethanol, Seifenlauge, Biodiesel
– WGK 2: Heizöl, Toluol, Dichlormethan, Hydrauliköl
– WGK 3: Altöl, Tetrachlorkohlenstoff, Quecksilber und seine Verbindungen, bestimmte Pestizide
– awg: Gülle, Silagesickersäfte, Jauche
Die Einstufung basiert auf Eigenschaften wie Toxizität für Wasserorganismen, Bioakkumulation und Abbaubarkeit in der Umwelt. Diese Beispiele verdeutlichen die Bandbreite der Stoffe, die als wassergefährdend eingestuft werden und unterstreichen die Notwendigkeit spezieller WHG-Flächen für ihre sichere Handhabung und Lagerung.
Die Einhaltung der Vorgaben für WHG-Flächen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung für den Umweltschutz und die Sicherheit. Betreiber sollten die Gesetzeslage genau kennen, regelmäßige Schulungen durchführen und stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben, um ihre Verantwortung wahrnehmen zu können. Obwohl mit Kosten verbunden, sind diese Investitionen unerlässlich, um potenzielle Schäden zu vermeiden und einen nachhaltigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu gewährleisten.
Sie errichten demnächst eine WHG-Fläche, oder es ist bereits eine WHG-Fläche vorhanden? Dann informieren Sie sich jetzt über die KATMA CleanControl, eine vollautomatisierte LKW-Laderaumreinigung für LKWs. Es sind keine Investitionen notwendig, die Maschine bleibt im Besitz von KATMA CleanControl. Schnellere Reinigung, mehr Traffic, kein Aufwand und kein Personal – jetzt mehr über KATMA CleanControl erfahren.
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