KATMA CLEANCONTROL
ZUSÄTZLICH GELD MIT IHRER WHG-FLÄCHE VERDIENEN?
AN GUTEN STANDORTEN
– Verwendung spezieller flüssigkeitsdichter Materialien wie FD-Beton (flüssigkeitsdichter Beton) oder FDE-Beton (flüssigkeitsdichter Beton nach Eindringprüfung)
Fugenlose und chemikalienbeständige Oberfläche.
– Gefälle und Aufkantungen zur sicheren Rückhaltung ausgelaufener Stoffe.
– Spezielle Abdichtungsmaßnahmen für Durchdringungen wie Rohrleitungen oder Verankerungen.
– Regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber.
– Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen durch externe Sachverständige einer anerkannten Sachverständigenorganisation.
– Detailprüfung nach WHG zusätzlich zu den Sichtkontrollen, insbesondere für Auffangwannen.
– Detaillierte Dokumentation aller Prüfungen und Wartungsarbeiten.
– Unverzügliche Meldung relevanter Ereignisse oder Mängel an zuständige Behörden.
Die rechtlichen Grundlagen für WHG-Flächen in Deutschland sind vielschichtig und umfassen verschiedene Ebenen der Gesetzgebung. An oberster Stelle steht das europäische Recht mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die den übergeordneten Rahmen vorgibt. Auf nationaler Ebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere §62 und §63, das Kernstück der Regulierung. Ergänzend dazu erlassen die Bundesländer eigene Verordnungen, die spezifische regionale Aspekte berücksichtigen.
Wichtig ist auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie legt klare technische Anforderungen an WHG-Flächen fest. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen erhebliche Konsequenzen:
– Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen das WHG.
– Strafrechtliche Folgen: Mögliche Ermittlungen bei schwerwiegenden Verstößen.
– Umwelthaftung: Betreiber haften vollumfänglich für verursachte Umweltschäden, ohne Haftungshöchstgrenzen.
– Versicherungsschutz: Greift nur bei gesetzeskonformer Anlagenplanung und -betrieb.
– Sanierungskosten: Erhebliche Kosten für Boden- und Gewässersanierung können entstehen.
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb einer WHG-Fläche liegt beim Betreiber. Dieser muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßige Schulungen des Personals, Notfallpläne und Sicherheitsüberprüfungen sind wesentliche Bestandteile eines verantwortungsvollen Betriebs. Angesichts der hohen Kosten und rechtlichen Risiken müssen Betreiber von WHG-Flächen in Schutzmaßnahmen investieren. Sie sollten auch immer die neuesten technischen und gesetzlichen Anforderungen kennen.
Die Investitionskosten liegen bei 550€ – 650€ pro m2. Dieser Preis umfasst alle Kostenpunkte.
Beispiel: Sie möchten eine Fläche von 20m x 5m (100m2) zu einer WHG-Fläche ausbauen. In diesem Fall entstehen Ihnen insgesamt Investitionskosten in Höhe von 55.000€ bis 65.000€, je nach Lage, Anbieter und sonstigen Umständen.
Die Kosten hören allerdings nicht nach der Fertigstellung auf. Auch laufende Kosten werden anfallen. Diese umfassen unter anderem:
– Betriebskosten:
Regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Schulungen des Personals sind notwendig, um den sicheren Betrieb der WHG-Fläche zu gewährleisten.
Hierbei sind auch die Kosten für die Dokumentation und Meldung von Ereignissen einzukalkulieren.
– Versicherungskosten:
Um sich vor finanziellen Risiken abzusichern, ist der Abschluss entsprechender Versicherungen ratsam. Diese können je nach Betriebsgröße und Risikoprofil variieren.
Um die Bedeutung von WHG-Flächen zu verstehen, ist es wichtig, die Arten von wassergefährdenden Stoffen zu kennen. Auch ihre Klassifizierung spielt eine Rolle. In Deutschland werden Stoffe und Gemische nach ihrem Gefährdungspotenzial für Gewässer in sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:
– WGK 1: schwach wassergefährdend
– WGK 2: deutlich wassergefährdend
– WGK 3: stark wassergefährdend
Es gibt auch die Kategorien „nicht wassergefährdend“ (nwg) und „allgemein wassergefährdend“ (awg). Diese gelten für Stoffe wie Gülle oder Silagesickersäfte. Diese Einstufung hilft dabei, angemessene Schutzmaßnahmen beim Umgang mit diesen Stoffen zu treffen. Hier sind einige konkrete Beispiele für wassergefährdende Stoffe, die auf WHG-Flächen gelagert oder verarbeitet werden könnten:
– WGK 1: Essigsäure, Natriumchlorid (Kochsalz), Ethanol, Seifenlauge, Biodiesel
– WGK 2: Heizöl, Toluol, Dichlormethan, Hydrauliköl
– WGK 3: Altöl, Tetrachlorkohlenstoff, Quecksilber und seine Verbindungen, bestimmte Pestizide
– awg: Gülle, Silagesickersäfte, Jauche
Die Einstufung basiert auf Eigenschaften wie Toxizität für Wasserorganismen, Bioakkumulation und Abbaubarkeit in der Umwelt.
Die Einhaltung der Regeln für WHG-Flächen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist auch wichtig für den Umweltschutz und die Sicherheit. Betreiber sollten die Gesetze gut kennen.
Sie müssen regelmäßige Schulungen machen. Außerdem sollten sie immer die neuesten Technologien nutzen, um ihre Verantwortung zu erfüllen.
Obwohl diese Investitionen Kosten verursachen, sind sie wichtig. Sie helfen, Schäden zu vermeiden und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nachhaltig zu gestalten.
Sie errichten demnächst eine WHG-Fläche, oder es ist bereits eine WHG-Fläche vorhanden? Dann informieren Sie sich jetzt über die KATMA CleanControl, eine vollautomatisierte LKW-Laderaumreinigung für LKWs. Es sind keine Investitionen notwendig, die Maschine bleibt im Besitz von KATMA CleanControl. Schnellere Reinigung, mehr Traffic, kein Aufwand und kein Personal – jetzt mehr über KATMA CleanControl erfahren.
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